Sektoraler Heilpraktiker
auf dem Gebiet der Physiotherapie
Der sektorale Heilpraktiker auf dem Gebiet der Physiotherapie ist seit 2009 eine eigenständige Berufsbezeichnung.
Mit abgeschlossener Prüfung und der Berufserlaubnis darf der zugelassene Heilpraktiker auf dem Gebiet der Physiotherapie ohne ärztliche Zuweisung, dass heißt
ohne
Verordnung durch einen Arzt oder dem (allgemeinen) Heilpraktiker Behandlungen auf dem Gebiet der Physiotherapie durchführen.
Der sektorale Heilpraktiker auf dem Gebiet der Physiotherapie stellt im Rahmen der physiotherapeutischen Maßnahmen ein
Privatrezept
nach
Diagnose
und
Befund
aus.
Es wird zwischen dem Patienten und dem Therapueten ein Honorarvertrag, der zum Beispiel Kosten und Leistungen aufschlüsselt, vereinbart.
Die
Abrechnung
erfolgt gemäß der erbrachten Leistungen und ist eine
Privatleistung
. Sie erfolgt im Rahmen der ortsüblichen Entgelde (§612 Abs. 2 BGB) oder aufgrund besonderer Vereinbarungen, siehe Behandlungsvertrag.
Dem
Privatpatienten
wird angeraten, sich bei seiner Versicherung vor Behandlungsbeginn über die Höhe des Erstattungsanspruches zu informieren.
Der sektorale Heilpraktiker auf dem Gebiet der Physiotherapie darf die therapeutischen Maßnahmen auch im
Hausbesuch
durchführen.
Weitere Informationen erhalten Sie bei uns in der Praxis.
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